Auction: SW1008 - Bonds and Share Certificates of the World
Lot: 221
Gült 1678. Grundpfandverschreibung zwischen Bartholomeus Hochstrasser und seinem Sohn Samuel Hochstrasser mit Jacob Eisenberg, Lenzburg, 1678. Die Gült entwickelte sich im Spätmittelalter. Der Gläubiger kaufte von einem Grundstückinhaber eine Rente, für die ausschliesslich mit dem belasteten Grundstück, nicht aber mit anderweitigem Privatvermögen gehaftet wurde. In der Regel konnte eine Gült nur vom Schuldner gekündigt werden (durch Rückzahlung des ursprünglichen Kaufbetrags). Man spricht von einer sogenannten ewigen Gült. Die Gült selbst konnte aber verkauft und vererbt werden. Da dies nicht als Darlehen angesehen wurde, konnte so das kirchliche Zinsverbot umgangen werden. Beidseitige, ablösbare Gülten kamen später auch in Gebrauch, mit notwendigerweise entsprechend langen Kündigungsfristen. In Deutschland kamen sie schnell ausser Gebrauch und wurden von der Hypothek abgelöst. In der Schweiz jedoch wurden sie erst Ende 2011 abgeschafft. Dekoratives, seltenes Stück in guter Erhaltung. VF.
Sold for
SFr150